Bildungsabbau stoppen

Bei der Steuergesetzrevision 2012 schrieb der Regierungsrat im Abstimmungsbüchlein: „Damit die Steuermindererträge für den Kanton und die Gemeinden verkraftbar bleiben, wird die Revision zwischen 2013 und 2016 gestaffelt in vier Etappen in Kraft gesetzt. Im Durchschnitt über die Jahre ist ab 2016, wenn alle Entlastungen umgesetzt sind, mit jährlichen steuerlichen Mindererträgen von 119,3 Mio. Franken beim Kanton und von 99,1 Mio. Franken bei den Gemeinden zu rechnen.“

Leistungsanalyse ist unnötige Sparübung

Noch habe ich die Worte des Finanzdirektors Regierungsrat Brogli im Ohr, der in der Grossratsdebatte zur Steuergesetzrevision vom 22. Mai 2012 versicherte, dass der finanzielle Handlungsspielraum des Kantons erhalten bleibe. Die Steuersenkungen, welche Gemeinden und Kanton notabene 220 Millionen kosten, würden keinen Leistungsabbau zur Folge haben. Alles Schnee von gestern: Der Regierungsrat hat jetzt 147 Vorschläge zur „Aufwandminderung“ – sprich Leistungsabbau – und 50 Vorschläge zur „Ertragssteigerung“ – sprich Abgaben- und Gebührenerhöhungen – vorgelegt. Die meisten kann er sogar in eigener Kompetenz durchsetzen. Zwischen 55 und 120 Millionen Franken jährlich will er zwischen 2015 – 2017 einsparen, ca. 30 Millionen davon bei der Bildung.

BBZ Freiamt erhalten

Das Departement Bildung, Kultur und Sport hat im Auftrag des Regierungsrats ein Standort- und Raumkonzept für die Sekundarstufe II ausgearbeitet, welches aktuell in der Anhörung ist. Zur Diskussion stehen insbesondere drei Varianten: